Einstweilig Verfügung gegen die Bürgerinitiative "Tschö RheinEnergie" Im Wege einer einstweiligen Verfügung ließ RheinEnergie zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative sowie dem Netzwerk „Campact“ zu Jahresbeginn verbieten, eine von „Tschö RheinEnergie“ errechnete Zahl statistisch anzunehmender vorzeitiger Todesfälle zu nennen. Die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung liegt bei bis zu 250.000 €, ersatzweise Haft. Die RheinEnergie suchte vorher weder ein Gespräch noch mahnte sie uns ab. Wir werten das als Versuch, uns durch hohe Gerichts- und Anwaltskosten mundtot zu machen. Die gesundheitlichen Gefahren durch die Braunkohleverbrennung werden teilweise schlicht geleugnet. Durch ihre Anwälte trägt die RheinEnergie vor, dass es „keinen – erst recht keinen nachweisbaren – Zusammenhang zwischen Kohlekraftwerken und daraus resultierenden Gesundheits- oder Todesfolgen“ gibt. mehr dazu in der Presseerklärung
Die
mündliche Verhandlung findet
am Mittwoch,
dem 11.05.2016, 12:30 Uhr, statt |